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Mitwirkungsbedingungen der Forschungsgemeinschaft Flensburger Förde - "fjord - research"

 

1. Einführung

Viele von uns sind am Zugewinn von Erkenntnissen über die Flensburger Förde und ihrer Küsten interessiert. Dabei können die Interessen und die bereits schon vorhandenen Kenntnisse sehr unterschiedlich sein. Egal ob Archäologie, Biologie, Geschichte, Geologie oder Umweltschutz, oftmals stellt sich heraus, dass bestimmte Forschungsinhalte fakultätsübergreifend sein können oder auch nur durch Einbeziehung verschiedener Fachbereiche befriedigend untersucht werden können.
Der archäologisch Interessierte benötigt gelegentlich die Kenntnisse des Geologen. Umgekehrt kann die in der Archäologie eingesetzte Technik auch dem Geologen bei seiner Arbeit hilfreich sein (Sonargraphie). Und wer am Umweltschutz interessiert ist, kann sich u.U. auf die Kenntnisse des Biologen stützen. So kann jeder sein Wissen und Können in die Gemeinschaft einbringen. Auf diese Weise kann es den Forschenden ermöglicht werden, sehr viel effizienter zu arbeiten. Dies ist eine moderne und bewährte Vorgehensweise in der Forschung.

2. Ziele der Gemeinschaft

Durch die in der Einführung erwähnten Punkte sind die Ziele der zu gründenden Gemeinschaft bereits umrissen :

- Das Sammeln von Erkenntnissen aus allen beteiligten Fachrichtungen
- Rascher Informationszugriff auf Wissen anderer Fachrichtungen
- Gedankenaustausch und Diskussion mit anderen Mitwirkenden
- Gemeinsamer Auftritt in der Öffentlichkeitsarbeit ergibt bessere Sichtbarkeit
- Offen für jeden Interessierten, egal ob akademisch gebildet oder als Laie

3. Form der Gemeinschaft

Es gibt keine Rechtsform, wie z.B. einen Verein. Es soll sich vielmehr um einen Pool aus interessierten Menschen handeln, die sich in eine Liste eintragen um so mit anderen Interessierten Kontakt aufnehmen zu können. Die Mitwirkung verpflichtet zu nichts und es gibt ausdrücklich kein finanzielles Interesse. Da wir kein Verein sind, gibt es auch keinen Mitgliedsbeitrag. Es gibt ein Antragsformular, mit dem sich die Interessierten um die Aufnahme in die Gemeinschaft bewerben können. Grundsätzlich kann jede Person in der Gemeinschaft mitwirken, die sich ernsthaft mit einem Thema zur Flensburger Förde befasst.
Ein Gremium entscheidet über die Aufnahme in die Gemeinschaft. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Zum Verlassen der Gemeinschaft genügt eine formlose, schriftliche Mitteilung. Alle Aktivitäten, die in der Gemeinschaft durchgeführt werden, sind freiwillig. Ein Anspruch auf ein Honorar besteht nicht. Ebenfalls führt jeder Teilnehmer seine Forschung auf eigenes Risiko durch. Eine Absicherung, z.B. durch eine Unfallversicherung, gibt es nicht.

4. Organisation der Gemeinschaft

Jeder Mitwirkende in der Gemeinschaft stimmt grundsätzlich der Weitergabe seiner persönlichen Daten an die anderen Mitwirkenden zu. Dazu gehören unter anderem: der Name, die Telefonnummer und E-Mailadresse, sowie die Interessensgebiete.
Jeder Mitwirkende kann Projektideen einreichen. Ist der Ideengeber aber nicht in der Lage dieses Projekt allein zu bewältigen, kann er aus dem Pool der Mitwirkenden jemanden anfragen, der mit seinem Wissen oder seiner Ausrüstung hilfreich sein könnte. Dies ist auch die Begründung für die eingeschränkte Weitergabe von persönlichen Daten.
Es gibt ein Projektranking. Es bedeutet, dass ein Mitwirkender sein Projekt vorstellen kann, z.B. eine Theorie, der nachgegangen
werden soll oder aber ein schon konkretes Projekt vorlegt. Dann wird durch das Gremium entschieden, wie allgemein wichtig das Projekt ist und an welche Stelle es bei der Abarbeitung der Projektliste gesetzt wird. Damit soll ein ordentlicher Ablauf der Projekte gewährleistet werden.

5. Publikation und Urheberrecht

Ein wesentlicher Punkt der Forschung ist natürlich auch die Publikation. Diese kann in Wort und Bild oder als Film erfolgen, z.B. durch eine Mitteilung an die Presse, Bekanntgabe über unsere Webseite oder durch andere soziale Medien. Besonders wirkungsvoll und nachhaltig sind dabei qualitativ hochwertige Videodokumentationen. Gemeinsam mit anderen Mitwirkenden durchgeführte Forschung sollte bei der Publikation auch gemeinsam veröffentlicht werden. Jeder Mitwirkender kann selbst entscheiden, ob seine allein gesammelten Erkenntnisse über die Plattform der Gemeinschaft veröffentlicht werden soll, oder wie bisher gewohnt in eigener Regie.

5.1 Formen der Publikationen

Für die Veröffentlichung von Beiträgen (Forschungsergebnissen) stellt die Gemeinschaft eine Webseite und einen YouTube-Kanal bereit. Eine Publikation, die sich auf ein Projekt mehrerer Personen bezieht, sollte auch gemeinsam veröffentlicht werden.
Ein eingereichter Beitrag wird, wenn er geeignet ist (Prüfung durch das Gremium), zeitnah auf der Webseite veröffentlicht. Soll eine Videodokumentation eingereicht werden, kann diese fertig bearbeitet übergeben werden. Um das Niveau des Kanals zu erhalten, sollte die Dokumentation hochwertig in Bild, Ton und Schnitt sein. Wer sich bei der Erstellung einer hochwertigen Videodokumentation nicht sicher ist, kann das vorhandene Videomaterial an die Gemeinschaft senden. Dort wird ein erfahrener Mitwirkender das Material bearbeiten und sendefertig produzieren. Grundsätzlich gilt: Alle auf den YouTube-Kanal der Gemeinschaft hochgeladene Dokumentationen werden mit dem Logo „Förde Video" versehen. Die Namen der Autoren (Forschenden, Projekteinreichern) werden in der Dokumentation veröffentlicht.

Kpt. Christian Matthias Hansen
Am Leuchtturm 1
24960 Glücksburg
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Tel: 0173 - 9192001
Stand vom 24.05.2025